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Wettbewerbsbedingungen Adventskalender

§ 1 Allgemeines 

Veranstalter dieses Gewinnspiels ist die Aeschbach Chocolatier AG (nachfolgend "Aeschbach Chocolatier" genannt). Die Durchführung des Gewinnspiels erfolgt auf Basis der nachstehenden Teilnahmebedingungen. Für die Organisation, Abwicklung sowie Preisbereitstellung bzw. Gewinnausschüttung ist Aeschbach Chocolatier zuständig und verantwortlich.   

Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Gewinnspiel sind ausschliesslich an Aeschbach Chocolatier und nicht an Facebook zu richten. Aeschbach Chocolatier stellt Facebook von jeglichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel frei.   


§ 2 Teilnahmeberechtigung 

Der Teilnehmer erklärt, dass er das 18. Lebensjahr vollendet und einen Wohnsitz in der Schweiz hat. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Angestellte von Aeschbach Chocolatier.   

Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist nicht abhängig vom Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung und die Gewinnchancen werden dadurch auch nicht erhöht.  


§ 3 Durchführung des Gewinnspiels   

Die Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschliesslich zwischen dem 1. Dezember 2021 bis zum 24. Dezember 2021 um 24.00 Uhr möglich.   

Um am Gewinnspiel teilzunehmen, muss der Teilnehmer das im ChocoKalender entsprechende Türchen öffnen und das elektronische Wettbewerbsformular vollständig ausfüllen.   

Die Auslosung des Gewinners wird von Aeschbach Chocolatier durchgeführt und die Benachrichtigung der Gewinner erfolgt innerhalb von 2 Werktagen nach Ende der jeweiligen Tagesverlosung.   

Die Ermittlung der Gewinner findet, unter Berücksichtigung der genannten Gewinnspielregeln per Zufall unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Gewinner werden schriftlich verständigt.   

Die Zustellung der Preise erfolgt ausschliesslich an eine Zustelladresse in der Schweiz.   


§ 4 Annahme des Gewinns   

Der Gewinner wird von Aeschbach Chocolatier per E-Mail kontaktiert.   

Der Gewinner muss den Gewinn innerhalb von 2 Werktagen annehmen, indem er Aeschbach Chocolatier eine E-Mail mit seiner Anschrift und seinem vollständigen Namen retourniert. Wird der Gewinn nicht innerhalb dieser Frist angenommen, so verfällt der Gewinn oder wird nach Ermessen von Aeschbach Chocolatier an andere Teilnehmende weitervergeben.   


§ 5 Gewinn 

Der Gewinn ist in der Wettbewerb-Ausschreibung/im ChocoKalender definiert. Gesamthaft können 24 Preise gewonnen werden, pro Tag ein Preis.   

Der Preis wird von Aeschbach Chocolatier unentgeltlich zur Verfügung gestellt und kann nicht in Bargeld ausgezahlt oder gegen einen anderen Preis eingetauscht werden.   


§ 6 Verwendung von Personendaten   

Alle Teilnehmer dieses Wettbewerbs erteilen mit der elektronischen Teilnahme am Wettbewerb automatisch die Erlaubnis an Aeschbach Chocolatier, dass die angegebenen Personendaten für Marketingzwecke von Aeschbach Chocolatier weiterverwendet werden dürfen.  

 

§ 7 Störungen im Ablauf; Haftung   

Aeschbach Chocolatier behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Mitteilung und Begründung unter Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmer zu unterbrechen oder zu beenden, wenn technische Gründe seine ordnungsgemässe Fortsetzung verunmöglichen, der Verdacht des Missbrauchs des Gewinnspiels besteht oder das Gewinnspiel aus rechtlichen Gründen unzulässig ist.   

Aeschbach Chocolatier hat das Recht, Teilnehmer von dem Gewinnspiel ohne Mitteilung und Begründung auszuschliessen, die den Teilnahmevorgang oder das Gewinnspiel manipulieren bzw. dies versuchen und/oder die gegen die Spielregeln verstossen. Dies gilt ebenso hinsichtlich Teilnehmern, die falsche Angaben zu ihrer Person machen.   

Aeschbach Chocolatier übernimmt keine Gewährleistung für das durchgehend einwandfreie Funktionieren der Internet-Seiten, auf denen das Gewinnspiel angeboten wird.   

Aeschbach Chocolatier haftet soweit gesetzlich möglich nur für Schäden, die von Aeschbach Chocolatier oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Sämtliche mit dem Gewinn einhergehenden Betriebs-, Neben- und Folgekosten trägt der Gewinner.

   

§ 8 Schlussbestimmungen   

Das Gewinnspiel unterliegt schweizerischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt.   

Sollten einzelne Regelungen innerhalb dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt.